Reitbuch

Pferdenarrisch GmbH

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Pferdenarrisch GmbH

1.) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der Pferdenarrisch GmbH (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.


2.) Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.

Je nach Vereinbarung und Freischaltung erfolgt der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem.

Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern.

Für den Unterricht stehen Reithalle und Reitplatz zur Verfügung.


3.) Risiko und Haftung

Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.

a. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.

Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.

Der Betrieb übernimmt grundsätzlich keine Haftung für abgelegte Dinge, Wertgegenstände und Garderobe.


b. Aufsichtspflicht

Kinder sind pünktlich (am besten 10 Minuten vor Kursbeginn) von ihren Eltern an der Reithalle abzugeben und nach Kursende pünktlich wieder abzuholen. Die Aufsichtspflicht liegt bis zu Beginn des Kurses in der Reithalle bei den jeweiligen Eltern bzw. den die Eltern vertretenden volljährigen Begleitpersonen. Die Aufsichtspflicht nach Beendigung des Kurses liegt ebenfalls bei den Eltern bzw. den die Eltern vertretenden, volljährigen Begleitpersonen.


c. Hinweise

Bei Aufenthalt auf dem Hofgelände vor Beginn oder nach Beendigung der Kurseinheit bzw. Veranstaltung haften Eltern für ihre Kinder. Ställe und Koppel- / bzw. Auslaufflächen der Pferde dürfen nur nach vorheriger Absprache mit einem Pferdenarrisch Teammitglied und in Begleitung eines Erwachsenen betreten werden.

Die Benutzung der gesamten Anlage und des privaten Trampolins und sonstiger vorhandener privater Spielsachen der Familie Frank auf dem Gelände geschieht auf eigene Gefahr!


d. Helmpflicht

Für Reitkurse und Reitveranstaltungen besteht Helmpflicht (Reithelm nach gültiger EN-Norm, notfalls auch Skate- oder Fahrradhelm. Wir empfehlen aber ausdrücklich einen Reithelm!). Wir möchten den Kindern ein Vorbild sein, deshalb besteht die Helmpflicht auch für Erwachsene. Helme bitte selbst mitbringen und auf die korrekte Passform und den richtigen Sitz des Helmes achten! Nicht passende Helme richten im Ernstfall massive Schäden an.

e. Weitere Ausrüstung der Reiter


Grundsätzlich finden die Kurse bei jeder Witterung statt. Vor allem Kinderkurse finden in der Regel in der Reithalle statt. Es empfiehlt sich in jedem Fall robuste, wasserdichte Kleidung (der Jahreszeit angepasst). Wir empfehlen eine strechige Hose und den „Zwiebellook“, um eine Schicht ausziehen zu können, wenn es warm wird. Kleider sind für das Reiten nicht geeignet, da die Gefahr des Hängenbleibens besteht. Das Gleiche gilt für Schals und herunterhängende Halstücher. Bitte auf enganliegende Schals/Tücher zurückgreifen. Wollmützen sind unter den Helmen ungeeignet. Es darf nur ohne Mütze unter dem Helm oder mit geeigneter Helmmütze geritten werden.

Festes, geschlossenes Schuhwerk ist bei Kursen mit Pferdekontakt Pflicht. KEINE Schläppchen, leichten Turnschuhe, Ballerinas, Sandalen oder Gummistiefel! Die häufigste Verletzung beim Reiten oder Umgang mit dem Pferd rührt daher, wenn einem ein Pferd versehentlich auf den Fuß steigt. Deshalb ist wirklich festes, geeignetes Schuhwerk unabdingbar um Verletzungen zu vermeiden! Am liebsten empfehlen wir Wanderstiefel ohne zu grobes Profil. Wir behalten uns vor, Teilnehmern ohne geeignetes Schuhwerk die Teilnahme ersatzlos und ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühr zu verweigern!

Ketten und Schmuck sind vor den Kursen/Veranstaltungen mit Pferdekontakt abzulegen oder am besten gleich zu Hause zu lassen.


f. Auskunftspflicht

Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.


4.) Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.

Das Reitabo ist vom Reitschüler jeweils bis zum 5. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz). Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden.

Eine Zahlung für die Monate August und September ist nicht vorgesehen.

Reitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden. Trainings für das berittene Bogenschießen können am Trainingstag bar bezahlt werden.


5.) Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird die Teilnahmegebühr ausgezahlt bzw. der Wertkarte gutgeschrieben. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden nicht gewährt.


6.) Buchung und Absage von Reitstunden

Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.

Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.

Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (48 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

Stammplätze über Monats-Abos sind von dieser Regelung ausgenommen. In diesem Fall ist ein kostenfreies Storno ausgeschlossen.

Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.


7.) Buchung und Absage von einer Kursteilnahme (einmalige Kurse; z. B. berittenes Bogenschießen)

Die Kursgebühr ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Sie ist auf das genannte Konto zu überweisen.

Die Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Veranstalter erfragt werden.

Stornierungen bis 48 Stunden vor Lehrgangsbeginn sind kostenlos. Bei späteren Stornierungen wird der gesamte Kurspreis als Stornogebühr fällig.

Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren zurückerstattet.


8.) Fremdpferde

Bei Kursen, zu denen fremde Pferde mit auf den Hof gebracht werden, müssen die Pferde zwingend gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und ausreichend haftpflichtversichert sein. Während der gesamten Veranstaltung bleiben Teilnehmer und Besitzer Tierhüter.


9.) Alkohol- und Rauchverbot

Im Interesse der Kinder herrscht auf der gesamten Anlage Alkoholverbot.

Rauchen und offenes Feuer sind auf der gesamten Anlage absolut untersagt.


10.) Videoüberwachung

Die gesamte Anlage wird videoüberwacht.